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EMPFEHLUNGEN FÜR DIE MOBILITÄT

Was ist das?

Seit dem 1. Januar 2019 ist Iriscare für Mobilitätsinstrumente für Menschen mit Behinderungen in der Region Brüssel-Hauptstadt verantwortlich.

Als Einwohner von Brüssel haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Konzession aus Ihrer Gegenseitigkeit in Brüssel.

Nicht nur Rollstühle, sondern auch andere Mobilitätshilfen kommen für einen Zuschuss in Frage. Denken Sie an Rollen, Handrollstühle und elektrische Rollstühle sowie Roller, Laufhilfen, orthopädische Dreiräder und Sta-Systeme.

Wie beantragen Sie die Konzession?

Ihr erster Ansprechpartner ist Ihr Arzt. Antragsverfahren.

Pass auf!

  • Wenn Sie vor der endgültigen Entscheidung Ihrer Brüsseler Krankenkasse selbst ein Mobilitätsinstrument erwerben, besteht die Gefahr, dass Sie nicht für eine Verweigerung entschädigt werden.
  • Für bestimmte Arten von Rollstuhlfahrern und andere Mobilitätshilfen müssen Sie möglicherweise einen Teil Ihrer Mobilitätshilfe selbst bezahlen, obwohl dies von Ihrer Brüsseler Krankenkasse gewährt wird.

Haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Zulage?

Werden Sie als Person mit Behinderungen anerkannt durch Phare oder ist Ihre Behinderung von der Flämischen Agentur für Behinderte anerkannt (VAPH)? Ihre Brüsseler Gegenseitigkeit tut das Notwendige.

Sind Sie Mitglied des flämischen Sozialschutzes (VSBSie können wählen, ob Sie einen Zuschuss über VSB oder über Ihre Brüsseler Gegenseitigkeit beantragen.

Informationsverbindungen

Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer Akte? Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Formulare und Vorschriften finden Sie an der Luke Berufstätige.

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